Sperrzeit
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Wenn Sie in Ihrer Gaststätte alkolische Getränke und Speisen anbieten oder eine öffentliche Vergnügungsstätte (z.B. Volksfestplätze oder Spielhallen) betreiben, kann die zuständige Behörde Ihnen bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Mündlich oder formloser schriftlicher Antrag.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie stellen einen mündlichen oder formlos schriftlichen Antrag und das Ordnungsamt meldet sich mit einer entsprechenden Antwort.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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14 Tage nach Antragseingang
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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