Unterrichtungsnachweis für Aufsteller von Spielgeräten

    Unterrichtungsnachweis bekommen, um Spielgeräte aufzustellen

    Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Die Stadt Hamm erhebt als örtliche Aufwandsteuer die Vergnügungssteuer aufgrund der entsprechenden Satzungen. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören der Betrieb von Geldspielgewinn- und Unterhaltungsgeräten, als auch andere Vergnügungsveranstaltungen gewerblicher Art.

    Spielgerätesteuer

    Rechtsgrundlage
    Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) der Stadt Hamm vom 01.03.2006 in der jeweils geltenden Fassung.

    Steuergegenstand
    In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen und in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen Räumen und in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen, ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Geräten vergnügungssteuerpflichtig.

    Steuerschuldner
    Steuerschuldner/in ist der/die Halter/in des Spielgerätes. Halter/in ist derjenige/diejenige, für dessen Rechnung das Spielgerät aufgestellt wird.

    Steuersätze ab 2020
    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit:
    22 v.H. der elektronisch gezahlten Bruttokasse

    Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:
    40,00 EUR je Gerät und angefangenen Monat

    Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten oder ähnlichen Orten:
    25,00 EUR je Gerät und angefangenen Monat

    Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit; hier: Internetgeräte bzw. Personalcomputer in Spielhallen, Gaststätten oder ähnlichen Unternehmen je Bildschirmeinheit (Monitor und Maus, Tastatur, Joypad o.a.) sowie für Playstationgeräte:
    20,00 EUR je Gerät und angefangenen Monat.

    Spielgeräte, die Gewaltspiele enthalten:
    300,00 EUR je Gerät und angefangenen Monat

    Bruttokasse im Sinne dieser Satzung ist für die Geldspielgewinngeräte das Einspielergebnis, welches sich aus der elektronisch gezählten Bruttokasse eines jeden Kalendermonats ergibt. Die elektronisch gezählten Bruttokasseneinnahmen errechnen sich aus dem Inhalt der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich des sogenannten Fehlbetrages aus der Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahme, abzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Auffüllung (Saldo 2), sowie abzüglich Prüftestgeld, Falschgeld und Fehlgeld. Das negative Einspielergebnis eines Apparates im Kalendermonat wird mit einem Wert von 0,00 € angesetzt.

    Festsetzung der Steuer
    Die Vergnügungssteuer wird je Gerät und Kalendermonat erhoben. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich.
    Die Stadt Hamm erlässt zu Beginn eines jeden Jahres einen Steuerbescheid. Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit werden zunächst Vorauszahlungen festgesetzt.
    Zur endgültigen Festsetzung der Steuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ist der/die Steuerschuldner/in verpflichtet, für das jeweilige Kalendervierteljahr eine Steueranmeldung separat für jeden Monat auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Steueranmeldung zur Vergnügungssteuer" (s.  Link unter "Formulare") der Stadt Hamm bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres abzugeben. Die gemachten Angaben sind durch die entsprechenden Zählwerksausdrucke zu belegen.

    Melde- und Anzeigepflichten
    Der/Die Halter/in hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats anzuzeigen.
    An den Apparaten ist ein Hinweisschild anzubringen, aus dem sich der vollständige Name (Firma bzw. Vor- und Zuname) und die Anschrift des Aufstellers ergeben.

    Vergnügungssteuer für Vergnügen besonderer Art

    Rechtsgrundlage
    Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für Vergnügen besonderer Art (Vergnügungssteuersatzung) der Stadt Hamm vom 01.03.2006 in der jeweils geltenden Fassung.

    Steuergegenstand
    Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Hamm veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art: 

    -Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
    -Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern;
    -Sex- und Erotikmessen;
    -Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen

    Steuerschuldner
    Steuerschuldner/in ist der/die Unternehmer/in der Veranstaltung (Veranstalter/in) und weitere/r Steuerschuldner/in ist, wer Räume oder Freiflächen für die Veranstaltung zur Verfügung stellt.

    Steuersätze
    Kartensteuer:
    Wird für eine Veranstaltung ein Eintrittsgeld erhoben, so erfolgt die Berechnung der Kartensteuer nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten.
    Der Steuersatz beträgt 20% des Eintrittspreises oder Entgelts.

    Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz:
    Für Spielklubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen beträgt die Pauschalsteuer 20% des Spielumsatzes.

    Pauschalsteuer nach der Größe des benutzen Raumes:
    Für Veranstaltungen ist die Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes zu erheben, wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird.
    Die Pauschalsteuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche 1,50 EUR.

    Festsetzung der Steuer
    Die zu zahlende Vergnügungssteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) derStadt Hamm

    Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art (Vergnügungssteuersatzung) der Stadt Hamm

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9a623294b2efdc7dcae6e2488840232

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Benutzungsgebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 1

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9900

    Fax: 02381 17-2991

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular der IHK
    • Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    - keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an
    • Sie besuchen die Unterrichtung. Die Unterrichtung dauert 56 Stunden
    • Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post

    Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • Keine / Ausstellung binnen weniger Tage

    Kosten

    Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de