Unterrichtungsnachweis für Aufsteller von Spielgeräten

    Unterrichtungsnachweis bekommen, um Spielgeräte aufzustellen

    Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Die Erlaubnis setzt die Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, sowie die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdrucks des Bundeskriminalamts voraus. Die Erlaubnis ist an die Person des Inhabers und an den Veranstaltungsort gebunden und wird jeweils nur für das einzelne Spiel erteilt. Die Erlaubnis berechtigt nicht generell zur Veranstaltung von Gewinnspielen.

    Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz erforderlich.

    Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und Informationen darüber enthalten, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wie viele Geräte aufgestellt werden sollen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36867d1a9042c53f2410527a0701b590

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warengeräte) - allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft (den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei der zuständigen Melde- bzw. Ordnungsbehörde)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
      • die vertretungsberechtigte Person
      • die Gesellschaft
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
    • Unterrichtungsnachweis der IHK über den Spieler- und Jugendschutz (ist eine rechtzeitige Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich, bitte Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten)
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Stelle zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen des Glücksspiels. (Beinhaltet die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote und Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen)
    • Zusätzlich bei Ausländern: Reisepass mit Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit oder Aufenthaltserlaubnis EG

    Für die Mitteilung eines Geschäftsführerwechsels:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person/en
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für die vertretungsberechtigte Person (das Führungszeugnis erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitz- bzw. Wohnsitzgemeinde für
      • die vertretungsberechtigte Person
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts

    Für Anträge auf Erteilung einer Bestätigung des Aufstellortes zu Aufstellung von Geld-oder Warenspielgeräte nach § 33c Abs. 3 GewO:

    • Personalausweis (Kopie)
    • Antrag auf Erteilung der Bestätigung (Vordruck) 1-fach
    • Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs.1 GewO (Kopie)
    • Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung (Kopie)
     

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular der IHK
    • Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    - keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an
    • Sie besuchen die Unterrichtung. Die Unterrichtung dauert 56 Stunden
    • Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post

    Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • Keine / Ausstellung binnen weniger Tage

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Gemäß Tarifstelle 12.4. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de