Unterrichtungsnachweis für Aufsteller von Spielgeräten

    Unterrichtungsnachweis bekommen, um Spielgeräte aufzustellen

    Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

    Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.

    Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.

    Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.

    Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.

    Sie wollen eine Spielhallen- oder Aufstellererlaubnis beantragen?

    Dann nutzen Sie das online Antragsverfahren

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d3dbb5b0d6963adbf5de7f65637c21b0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.2.10 Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-777

    Fax: 05231 977-523

    E-Mail: ordnung@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    7.2.30 Team Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-8710

    Fax: 05231 977-523

    E-Mail: gewerbe@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular der IHK
    • Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    - keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an
    • Sie besuchen die Unterrichtung. Die Unterrichtung dauert 56 Stunden
    • Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post

    Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • Keine / Ausstellung binnen weniger Tage

    Kosten

    Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de