Unterrichtungsnachweis für Aufsteller von Spielgeräten
Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Wer in einem solchen Betrieb ein Geldspielgerät aufstellen will, benötigt eine Aufstellererlaubnis, die beim Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beantragen ist.
Eine Aufstellererlaubnis ist gemäß § 33 c GewO zwingend notwendig, wenn Sie
- gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen,
- die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und
- die Spielgeräte die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geld- und Warenspielgeräte).
Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen.
Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den oder die Geschäftsführer.
Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen, benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) vorher eine Geeignetheitsbestätigung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Voraussetzungen
- keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an
- Sie besuchen die Unterrichtung. Die Unterrichtung dauert 56 Stunden
- Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post
Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
- Keine / Ausstellung binnen weniger Tage
Kosten
Hinweise für Kleve
- Erteilung einer Aufstellererlaubnis: 1.500,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Bitte bedenken Sie, dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig erst zwei Wochen nach Beantragung vorliegen.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO anzumelden.
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 28.10.2020
Stichwörter
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