Soziale Wohnraumförderung - Zuwendung zum Wohnungsbau als Zuschuss Bewilligung Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen

    Zuschuss zum Wohnungsbau zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen beantragen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Neben der Förderung von Wohneigentum ist es ein erklärtes Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, preisgünstigen barrierefreien Mietwohnraum zu schaffen.

    Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes werden daher die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Studierende durch zinsgünstige Darlehen gefördert.

    Für die Bewillung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.

    Sollten Sie beabsichtigen, Mietwohnraum mit Landesfördermitteln zu errichten, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung an. Vor einer Antragstellung ist die Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Fördermittel ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular (2-fach) ggfls. Vertretungsvollmacht Bedarfsbestätigung der Stadt/Gemeinde Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens Kaufvertrag und/oder Werkvertrag/ Grundbuchauszug Erschließungkostennachweis Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen) Kostenvoranschläge für Standortaufbereitung u.ä. Gefährdungsgutachten für die Standortaufbereitung Technische Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. & 67 BauO NRW) Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Gebühr für die Bewilligung 0,4 % der bewilligten Darlehnssumme

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de