Zuschuss zum Wohnungsbau zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen beantragen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Neben der Förderung von Wohneigentum ist es ein erklärtes Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, preisgünstigen barrierefreien Mietwohnraum zu schaffen.
Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes werden daher die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie für Studierende durch zinsgünstige Darlehen gefördert.
Für die Bewillung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Sollten Sie beabsichtigen, Mietwohnraum mit Landesfördermitteln zu errichten, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung an. Vor einer Antragstellung ist die Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich.
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Nordrhein-Westfalen
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