Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme

    Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.

    Dies sind zum Beispiel:

    • Fahrgeschäfte vom Kinderkarussell bis hin zur Achterbahn
    • Schau- und Belustigungsgeschäfte
    • Zelte, Bühnen und Tribünen (auch für private Feiern).

    Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

     

    Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig angezeigt ist.

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen. Das Ergebnis der Gebrauchsabnahme oder ggf. der Verzicht darauf muss in das Prüfbuch eingetragen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e93e6863e18783679cd998df362808b8

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt Verwaltungsabteilung Team Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-5600

    Fax: +49 521 51-3697

    E-Mail: bauberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt Abteilung Bauaufsicht Team Sonderprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3206

    E-Mail: bauamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Für den Antrag auf Gebrauchsabnahme soll die letzte Verlängerung der Ausführungsgenehmigung mit eingereicht werden. Dazu kann die entsprechende Seite aus dem Prüfbuch gescannt bzw. fotografiert werden.
    • Lageplan, um die geplante Lage des Fliegenden Baus auf einem Gelände bestimmen zu können, z.B. Abstände zu anderen baulichen Anlagen.
    • Bei Zelten zusätzlich: Einen Bestuhlungs-/Einrichtungsplan inkl. Rettungswegen und Notausgängen.

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Für den Fliegenden Bau muss eine gültige Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch) vorliegen.

    Eine Gebrauchsabnahme ist nicht erforderlich für:

    • erdgeschossige Zelte mit einer Grundfläche bis zu 75 m²
    • erdgeschossige Verkaufs- und Schaugeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Grundfläche bis zu 75 m²
    • umwehrte Tribünen und Podien ohne Überdachung mit einer Grundfläche bis zu 75 m² und einer Höhe der betretbaren Flächen bis zu 1 m,
    • Bühnen einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m² und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m,
    • Kinderfahrgeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s,
    • aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu 5 m oder mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang nicht mehr als 3 m beträgt. Sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, darf die Entfernung nicht mehr als 10 m betragen
    • Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Die Anzeige der Aufstellung eines Fliegenden Baus bzw. die Beantragung der Gebrauchsabnahme ist online zu stellen. Der Online-Dienst wird in Kürze hier zur Verfügung stehen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag spätestens zwei Wochen vor der Aufstellung eingereicht werden.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de