Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Die Kindertagespflege ist in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer wichtigen Säule im System der Kindertagesbetreuung geworden und als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung anzusehen.

    Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson, auch genannt: Tagesmutter/-vater) im familiären Umfeld. Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder bis zum 3. Lebensjahr und ist besonders wegen der Familiennähe und dem kleinen Rahmen eine attraktive und flexible Betreuungsform, die daneben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
    In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Daneben gibt es die Betreuung in Großtagespflegestellen. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen, die insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen.
    Ergänzend kann Kindertagespflege als eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ungünstige Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel) der Eltern abgedeckt werden müssen.

    Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist grundsätzlich eine "Erlaubnis zur Kindertagespflege" durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Tätige Kindertagespflegepersonen haben eine Qualifizierung nach DJI oder QHB absolviert und werden regelmäßig durch das zuständige Jugendamt überprüft. Zudem nehmen die Kindertagespflegeperson mindestens 5 Fortbildungsstunden im Jahr wahr sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs. Nutzen Sie dazu bitte den Onlineantrag "Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen". 

     

    Fachberatung Kindertagespflege

    Die Fachberatung für Kindertagespflege ist für Kindertagespflegepersonen eine wichtige Unterstützung und Begleitung. Zudem ist sie zentraler Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil in der Kindertagespflege. Sie sichert den Anspruch auf Beratung bei allen Fragen der Kindertagespflege für Eltern und Kindertagespflegepersonen (vgl. § 23 Abs. 4 SGB VIII).

    Unser Angebot für Eltern:

    • individuelle persönliche oder telefonische Information und Beratung zu allen Fragen zum Thema Kindertagesbetreuung, speziell Kindertagespflege
    • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson
    • Begleitung und Ansprechpartner während des gesamten Betreuungsverhältnisses in der Kindertagespflege
    • v.m.

    Unser Angebot für Kindertagespflegepersonen und die, die es gerne werden möchten:

    • Beratung, Aufklärung von Interessierten
    • Informationen über die Qualifizierungsmöglichkeiten
    • Eignungsprüfungsverfahren
    • Begleitung beim Aufbau einer Kindertagespflege-/ Großtagespflegestelle
    • Regelmäßige Hausbesuche und Reflexionsgespräche
    • Ansprechpartner für pädagogische Themen und sonstige Fragen im Betreuungsalltag
    • v.m.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1fe15ca7bf25363019e25273f00de34a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kindertagesbetreuung und wirtschaftliche Hilfen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Familienbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertagesbetreuung und wirtschaftliche Hilfen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de