Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung wird anhand des Einkommens der Eltern des Kindes festgesetzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- "Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
- Einkommensnachweise
Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches unabhängig von Ferien- und Schließzeiten am 01.08. eines Jahres beginnt und am 31.07. des Folgejahres endet.
Für ein Kind in den letzten zwei Kindergartenjahren vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.
"Geschwisterkinderregelung":
Ab 01.08.2014 wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben. Nehmen mehrere Kinder von Beitragspflichtigen gleichzeitig auf dem Gebiet der Stadt Paderborn
- eine Kindertageseinrichtung im Sinne der Satzung (siehe unter "Weitere Informationen"), oder
- ein von der Stadt gefördertes Angebot der Offenen Ganztagsschule an öffentlichen Schulen oder öffentlichen Bekenntnisschulen in Trägerschaft der Stadt Paderborn wahr, oder
- ein von der Stadt gefördertes Angebot der Kindertagespflege im Sinne der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege wahr,
so wird bei gleicher Höhe der Elternbeiträge nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich für die Betreuung der jeweiligen Kinder unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.
Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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