Kind bei Kindertagespflegeperson anmelden
Hinweise für Lippe
Wenn ein Kind durch eine Kindertagespflegeperson betreut wird, kann die Betreuung gefördert werden. Dafür muss ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können auch Kinder unter 1 Jahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung: Bei Bedarf auch länger, maximal bis zum 14. Geburtstag.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Eltern sollten sich rechtzeitig beim Jugendamt informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt beziehungsweise ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflegeperson entschieden haben, führen wir ein Aufnahmegespräch mit Ihnen
Sie erhalten dann von uns die Antragsunterlagen und senden Sie ausgefüllt zurück.
Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen einen Bescheid.
Kosten
Hinweise für Lippe
Die Höhe der Kosten hängt ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Zahlungsweisen:
Überweisung
SEPA-Lastschrift
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022