Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die selbständig tätige Kindertagespflegeperson erhält für die Kinderbetreuung von der Stadt ein monatliches Kindertagespflegegeld. Das Kindertagespflegegeld umfasst einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und die Erstattung ihrer angemessenen Sachkosten.
Für die Gewährung von Kindertagespflegegeld muss die Kindertagespflegeperson zusammen mit den Eltern den Antrag bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück stellen.
Die Eltern müssen ergänzend einen Antrag auf Kindertagespflege mit der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen stellen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-599
E-Mail: kinderbetreuung@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Antrag auf Kindertagespflegegeld
Formulare
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Voraussetzungen
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- Die Kindertagespflegeperson hat einen Betreuungsvertrag mit den Kindeseltern abgeschlossen.
- Die Kindertagespflegeperson hat eine gültige Pflegeerlaubnis Kindertagespflege.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Kindertagespflegeperson stellt den Antrag auf Kindertagespflege frühzeitig, aber unbedingt vor dem Betreuungsbeginn bei der Stadt. Die Kindeseltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die vereinbarten Betreuungszeiten auf dem Antrag.
Der Antrag auf Kindertagespflegegeld wird von der Stadt geprüft und darüber entschieden.
Die Kindertagespflegeperson erhält von der Stadt einen Bescheid über das gewährte Kindertagespflegegeld.
Ändern sich die Voraussetzung für die Gewährung des Kindertagespflegegeldes, teilt die Kindertagespflegeperson dies der Stadt unverzüglich mit, und die Gewährung wird entsprechend angepasst.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Der Antrag auf Kindertagespflegegeld ist von der Kindertagespflegeperson vor Beginn der Kinderbetreuung bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, im Regelfall bis spätestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab Antragseingang bei der Stadt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Einzelfallabhängig; die Entscheidung über den Antrag auf Kindertagespflege soll vor dem Betreuungsbeginn erfolgen.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Vermittlung der Kindertagespflegeplätze erfolgt durch die zwei Vermittlungsstellen für Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Kindertagespflegepersonen.
Die Stadt hat hierzu die Evangelische Versöhnungskirchengemeinde beauftragt, die Eltern und Kindertagespflegepersonen zu beraten und Betreuungsplätze zu vermitteln.
Die Vermittlung für Rheda erfolgt durch Frau Hellweg:
Di. 15 - 16 Uhr, Fr. 8 - 9 Uhr), Ev. Kindertageseinrichtung "Sonnenschein", Tel.: 05242/403605, info@sonnenschein-rheda.de
Für Wiedenbrück, Lintel, Batenhorst und St. Vit vermittelt Frau Schönbeck:
Ev. Kindertageseinrichtung Krumholzstraße, Tel.: 0176-83125935, schanita@gmx.net
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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