Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die selbständig tätige Kindertagespflegeperson erhält für die Kinderbetreuung von der Stadt ein monatliches Kindertagespflegegeld. Das Kindertagespflegegeld umfasst einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und die Erstattung ihrer angemessenen Sachkosten.

    Für die Gewährung von Kindertagespflegegeld muss die Kindertagespflegeperson zusammen mit den Eltern den Antrag bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück stellen.

    Die Eltern müssen ergänzend einen Antrag auf Kindertagespflege mit der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Antrag auf Kindertagespflegegeld

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Die Kindertagespflegeperson hat einen Betreuungsvertrag mit den Kindeseltern abgeschlossen.
    • Die Kindertagespflegeperson hat eine gültige Pflegeerlaubnis Kindertagespflege.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Kindertagespflegeperson stellt den Antrag auf Kindertagespflege frühzeitig, aber unbedingt vor dem Betreuungsbeginn bei der Stadt. Die Kindeseltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die vereinbarten Betreuungszeiten auf dem Antrag.

    Der Antrag auf Kindertagespflegegeld wird von der Stadt geprüft und darüber entschieden.
    Die Kindertagespflegeperson erhält von der Stadt einen Bescheid über das gewährte Kindertagespflegegeld.

    Ändern sich die Voraussetzung für die Gewährung des Kindertagespflegegeldes, teilt die Kindertagespflegeperson dies der Stadt unverzüglich mit, und die Gewährung wird entsprechend angepasst.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Antrag auf Kindertagespflegegeld ist von der Kindertagespflegeperson vor Beginn der Kinderbetreuung bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, im Regelfall bis spätestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab Antragseingang bei der Stadt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Einzelfallabhängig; die Entscheidung über den Antrag auf Kindertagespflege soll vor dem Betreuungsbeginn erfolgen.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Vermittlung der Kindertagespflegeplätze erfolgt durch die zwei Vermittlungsstellen für Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Kindertagespflegepersonen.

    Die Stadt hat hierzu die Evangelische Versöhnungskirchengemeinde beauftragt, die Eltern und Kindertagespflegepersonen zu beraten und Betreuungsplätze zu vermitteln.

     

    Die Vermittlung für Rheda erfolgt durch Frau Hellweg:

    Di. 15 - 16 Uhr, Fr. 8 - 9 Uhr), Ev. Kindertageseinrichtung "Sonnenschein", Tel.: 05242/403605, info@sonnenschein-rheda.de

     

    Für Wiedenbrück, Lintel, Batenhorst und St. Vit vermittelt Frau Schönbeck:

    Ev. Kindertageseinrichtung Krumholzstraße, Tel.: 0176-83125935, schanita@gmx.net

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de