Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Die Kindertagespflege ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen. In Bielefeld arbeiten ca. 200 Kindertagespflegepersonen, die in der Regel alleine zu Hause, teils aber auch zu zweit in angemieteten Räumen betreuen.
Alle Kindertagespflegepersonen müssen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des Jugendamtes verfügen und werden von dort aus regelmäßig besucht und beraten. Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen. Die Eltern zahlen entsprechend ihres Einkommens einen gestaffelten Elternbeitrag an die Stadt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Kindertagespflege und dem Info-Ordner Kindertagespflege.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Die Kindertagespflege kann jeder in Anspruch nehmen, der einen entsprechenden Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson abschließt.
- Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen.
- Die Höhe des Elternbeitrags der Eltern richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Eltern wenden sich direkt an eine anerkannte Kindertagespflegeperson ihrer Wahl.
- Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Kindertagespflegeplatz über das Online-Portal Little Bird zu suchen. Informationen zur Portalanleitung
- Die Eltern können sich alternativ an eine der genannten Vermittlungsstellen (AWO oder Von-Laer-Stiftung) wenden. Dort ist auch eine Beratung möglich.
- Der Betreuungsvertrag wird immer zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen.
- Für die Kostenübernahme müssen die Eltern vor Betreuungsbeginn einen Antrag beim Jugendamt stellen.
- Der ausgefüllte Antrag sowie die gegebenenfalls notwendigen Nachweise, können per Post, Fax oder per E-Mail übermittelt werden.
Zur Antragstellung für mehr als 35 Wochenstunden sind folgende Unterlagen zusätzlich zum Antrag erforderlich:
- Die verbindliche Erklärung der Eltern bei Beanspruchung eines 40- oder 45-Stunden Platzes
- Aktuelle Nachweise Ihrer Arbeitgeber mit Stundenzahl oder den Nachweis über ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, Sprachkurs, die selbstständige Tätigkeit usw. Für Studierende reicht die Semesterbescheinigung aus.
Soll ein Kind betreut werden, das das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die Eltern einen begründeten Antrag beim Jugendamt stellen. Unabhängig vom gewünschten Betreuungsumfang ist es erforderlich, dass die Eltern ihren Bedarf nachweisen (Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis über ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, eine selbstständige Tätigkeit etc.)
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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