Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Die Kindertagespflege ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen. In Bielefeld arbeiten ca. 200 Kindertagespflegepersonen, die in der Regel alleine zu Hause, teils aber auch zu zweit in angemieteten Räumen betreuen.

    Alle Kindertagespflegepersonen müssen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des Jugendamtes verfügen und werden von dort aus regelmäßig besucht und beraten. Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen. Die Eltern zahlen entsprechend ihres Einkommens einen gestaffelten Elternbeitrag an die Stadt.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Kindertagespflege und dem Info-Ordner Kindertagespflege.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d4e146be97a99af013e671da2b9d9761

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Finanzierung Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege Team Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2021

    E-Mail: jugendamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Die Kindertagespflege kann jeder in Anspruch nehmen, der einen entsprechenden Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson abschließt.
    • Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen.
    • Die Höhe des Elternbeitrags der Eltern richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • Die Eltern wenden sich direkt an eine anerkannte Kindertagespflegeperson ihrer Wahl.
    • Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Kindertagespflegeplatz über das Online-Portal Little Bird zu suchen. Informationen zur Portalanleitung
    • Die Eltern können sich alternativ an eine der genannten Vermittlungsstellen (AWO oder Von-Laer-Stiftung) wenden. Dort ist auch eine Beratung möglich.
    • Der Betreuungsvertrag wird immer zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen.
    • Für die Kostenübernahme müssen die Eltern vor Betreuungsbeginn einen Antrag beim Jugendamt stellen.
    • Der ausgefüllte Antrag sowie die gegebenenfalls notwendigen Nachweise, können per Post, Fax oder per E-Mail übermittelt werden.


    Zur Antragstellung für mehr als 35 Wochenstunden sind folgende Unterlagen zusätzlich zum Antrag erforderlich:

    Soll ein Kind betreut werden, das das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die Eltern einen begründeten Antrag beim Jugendamt stellen. Unabhängig vom gewünschten Betreuungsumfang ist es erforderlich, dass die Eltern ihren Bedarf nachweisen (Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis über ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, eine selbstständige Tätigkeit etc.)

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de