Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege GewährungOnline erledigen

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheinbach

    Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
     
    Dieser Anspruch richtet sich gegen das Jugendamt der Stadt Rheinbach. Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege findet daher in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt) statt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Str. 16

    53359 Rheinbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02226 917-600

    Fax: 02226 917-620

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheinbach

    Formulare

    Hinweise für Rheinbach

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheinbach

    § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Fristen

    Hinweise für Rheinbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinbach

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinbach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheinbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de