Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Willich
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagesstätte. Wenn beide Elternteile nicht in der Lage sind, ihr Kind selbst zu betreuen, haben Kinder unter 1 Jahr möglicherweise bereits Anspruch auf frühkindliche Unterstützung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Elternteile berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag des Kindes bis zur Einschulung hat das Kind Anspruch auf Unterstützung in einer Kindertageseinrichtung.
Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
- Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle erkundigen, ob Betreuungsplätze frei sind. Ein persönlicher Kontakt oder ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kindertagesstätte ist sinnvoll und in der Regel möglich.
- Viele Tagesmütter bieten an, ihre Kindertagesstätte vor der Anmeldung kennenzulernen.
- Nach der Anmeldung werden die verfügbaren Plätze nach den vor Ort festgelegten Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Viersen