Kindertagesbetreuung
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Das Jugendamt bietet in seinem Zuständigkeitsbereich zwei Formen der Kindertagesbetreuung an: Betreuung in der Kindertageseinrichtung (KiTa) und Betreuung in der Kindertagespflege
Der Kreis bietet mit über 55 KiTas und über 80 Kindertagespflegestellen ein umfangreiches Angebot für die Betreuung von Kindern bis zur Einschulung.
Über das Internet-Portal KITA-ONLINE können Eltern ihren Bedarf an einem Betreuungsplatz sowohl in der KiTA als auch in der Kindertagespflege melden. Alle Betreuungsbedarfe werden in KITA-ONLINE erfasst und verarbeitet. Bei Fragen werfen Sie zunächst einen Blick in die Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" des jeweiligen KITA-Online-Portals - hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Die Bedienung von KITA-ONLINE, die einzuhaltenden Anmeldefristen sowie der weitere Verlauf nach ihrer Anmeldung werden im dazugehörigen Faltblatt zu KITA-ONLINE beschrieben.
Infos zu den einzelnen KiTas, den unterschiedlichen Trägern sowie den verschiedenen pädagogischen Konzepten erhalten Sie im Portal in der Detailanzeige der jeweiligen KiTa.
Infos zu Kindertagespflegepersonen in Ihrer Umgebung finden Sie im Familienwegweiser.
KITA-Online (Faltblatt)
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform für Kinder überwiegend im Alter von 1 bis 3 Jahren. In Kleingruppen von 5 Kindern findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumlichkeiten statt. Eine weitere Form der Betreuung ist die Kindergroßtagespflege. Hier werden insgesamt 9 Kinder von 2 Kindertagespflegepersonen betreut.
Vorteile der Kindertagespflege:
- Familienähnliche Struktur
- Für das Kleinkind überschaubare Kleingruppe
- Flexible Betreuungszeiten
- Konstante Bezugsperson
- Individuelle Betreuung und Förderung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Kindertagespflegepersonen sind für diese Aufgabe qualifiziert und arbeiten im engen Austausch mit den Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes zusammen.
Pädagogische Kindertagespflege
Die Fachberaterinnen der pädagogischen Kindertagespflege unterstützen und begleiten die Kindertagespflegepersonen und Eltern rund um das Thema Vermittlung freier Plätze, Betreuung und Erziehung.
Kinder in Kindergroßtagespflegestellen (KGTP)ZuständigKGTPVanessa BröxkesBrüggen, Niederkrüchten, SchwalmtalIvonne DahlkeGrefrath (DRK)Laura WilmotGrefrath (Mum), St. Tönis, Vorst
Wie finden Sie eine Kindertagespflegeperson?
Melden Sie Ihren Bedarf über das Bedarfsmeldeportal Kita-Online.
In den einzelnen Städten und Gemeinden gibt es vor Ort Kindertagespflegepersonen (Stützpunktleiterinnen) die Ihnen Auskunft über die Kindertagespflege sowie in Ihrem Ort tätige Kindertagespflegepersonen geben.
Nehmen Sie gerne zu den Kindertagespflegepersonen in Ihrem Ort Kontakt auf, vereinbaren Sie Besuchstermine und entscheiden Sie, bei welcher Kindertagespflegeperson Ihr Kind betreut werden soll.
Haben Sie eine Kindertagespflegeperson gefunden, können Sie dies im Kita-Online Portal unter Bemerkungen eintragen oder Ihrer zuständigen Fachberatung per Mail mitteilen.
Stützpunktleiterinnen der Kindertagespflegepersonen Gemeinde/Ortsteil Name Rufnummer Brüggen Nicole Moumen 0157 38198664 Niederkrüchten Nadja Gierthmühlen 0176 21163662 Grefrath Ulrike Lankes 0176 95464082 Schwalmtal Janina Thönnissen 0173 2656534 St.Tönis Astrid Schroers 0157 88323561 Vorst Jutta Maly 0157 88323560Wenn Sie Ihr Kind bei Kita-Online unter TPF angemeldet haben, erhalten Sie von Ihrer Fachberatung Antragsunterlagen und einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Sie haben Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern und möchten als Kindertagespflegeperson tätig werden?
Voraussetzungen:
- Zeit, Interesse, Einfühlungsvermögen und Spaß am Umgang mit Kindern und Verständnis für deren Probleme zeigen,
- Bereitschaft längerfristig Verantwortung zu übernehmen und offen sein für pädagogische Fragen
- Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen
- Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung. Eine pädagogische Ausbildung ist von Vorteil aber nicht Bedingung
- Deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Niveaustufe B nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen
- Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis aller Personen über 18 Jahre im Haushalt
- Gesundheitliche und psychische Belastbarkeit, Nachweis durch ärztliche Bescheinigung
- Geeignete Räumlichkeiten zur Betreuung der Kinder
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und dem Jugendamt
Bewerben Sie sich kurz per Mail bei Ihrer zuständigen Fachberaterin. In einigen persönlichen Terminen wird eine Eignungseinschätzung erfolgen und daran anschließend werden Sie in einer 300 Stunden umfassenden Qualifizierung nach QHB für diese Tätigkeit vorbereitet. Die Fachberatung begleitet Sie in dieser Zeit.
Wirtschaftliche Kindertagespflege
Der Bereich der Wirtschaftlichen Kindertagespflege umfasst die rechtliche und finanzielle Umsetzung der Leistungen der Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst. Die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich haben eigene Jugendämter).
Dazu gehört zum einen die Festsetzung und Überprüfung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege (Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen/Kindergärten erheben die jeweiligen Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes selbst).
Zum anderen erfolgt hier auch die finanzielle und rechtliche Abwicklung der Leistungen für die Kindertagespflegepersonen.
Tagespflegekinder bei privaten Kindertagespflegepersonen (Fälle)ZuständigWohnort des Kindes (Betreuung bei priv. KTPP)Anika CrewsGrefrathBirgit BronderSchwalmtalKatharina JansNiederkrüchtenStefanie JanssenBrüggenPia RoelofsenTönisvorstKindertagespflegepersonen (KTPP)ZuständigKTPPBirgit BronderSchwalmtalAnika CrewsGrefrathKatharina JansNiederkrüchten Stefanie Janssen BrüggenPia RoelofsenTönisvorst (A - O)Carmen JurkTönisvorst (P - Z)Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kitas) arbeiten familienergänzend und haben innerhalb des Bildungssystems einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes sowie die Beratung und Unterstützung der Eltern sind von wesentlicher Bedeutung.
Der Kreis Viersen verfügt über eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten und hat sein Angebot in den Kindergärten und die Kindertagespflege aufeinander abgestimmt, um so allen Eltern die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in der Kita. Ab dem dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte.
In den Kommunen Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Stadt Tönisvorst stehen insgesamt 57 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, regelt die Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung. Eltern haben die Möglichkeit, für ihr Kind wöchentliche Betreuungszeiten von 35 oder 45 Stunden zu buchen. Der Elternbeitrag orientiert sich neben diesen Zeiten auch an den Einkommensverhältnissen ("Satzung über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Viersen" unter Downloads).
Das Betreuungsangebot, also die Betreuungsformen und die Betreuungsdauer der einzelnen Kindertageseinrichtungen, richtet sich nach dem örtlichen Bedarf, der im Rahmen der Jugendhilfeplanung in enger Absprache mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsgebiet der Abteilung Kinder, Jugend und Familie des Kreises Viersen festgestellt wird.
Inklusion: Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf haben das Recht auf einen Betreuungsplatz in Tagespflege oder in einer Tageseinrichtung. BTHG, Ansprechpartnerin für KiTas aus Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst ist Frau König; E-Mail: sabine.koenig@lvr.de, Ansprechpartnerin für KiTas aus Brüggen und Grefrath ist Frau Scherger-Seegers; E-Mail: birgit.scherger-seegers@lvr.de
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (Kostenerstattung Mittagessen) finden Sie hier.
Kita-Einstieg richtet sich an Familien, die Unterstützung brauchen, ihre Kinder an eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle anzubinden.
Die pädagogischen Fachkräfte von Kita-Einstieg stehen bei Bedarf den Familien und Einrichtungen unterstützend zur Seite (z.B. bei der Anmeldung für eine Kindertagesbetreuung), um die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern.
Darüber hinaus bieten die Fachkräfte für Familien wöchentlich offene Eltern-Kind-Gruppen an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zeiten und Orte sind bei den pädagogischen Fachkräften zu erfragen. Beide sind montags bis freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar.
Für den Ostkreis (Grefrath und Tönisvorst) wenden Sie sich bitte an Sylvia Fretz, mobil erreichbar unter 0151 43104222 oder per E-Mail sylvia.fretz@kreis-viersen.de.
Für den Westkreis (Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal) nehmen Sie bitte Kontakt zu Sabrina Beyen auf, mobil erreichbar unter 0178 1916105 oder per E-Mail sabrina.beyen@kreis-viersen.de.
Bei Fragen im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Netzwerkstelle Kita-Einstieg, telefonisch erreichbar unter 02162 39-1844 oder per E-Mail barbara.ruecker@kreis-viersen.de.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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