Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Jeder Träger einer privaten Kindertageseinrichtung, die öffentlich gefördert wird, ist verpflichtet einen Eigenanteil (Trägeranteil) zur Finanzierung zu erbringen. Die Höhe des Trägeranteils richtet sich nach der Rechtsform des Trägers.
Der Trägeranteil ist durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Sollte die Aufbringung dieses Anteils aus deren Einkommen nicht zuzumuten sein, kann der Trägeranteil aus Mitteln der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis (bei Online-Antrag)
- Online-Antrag oder Antrag auf Übernahme des Trägeranteils in Kindertageseinrichtungen
- Vollständiger Betreuungsvertrag inklusive der Bankverbindung des Trägers
- Nachweis über die Höhe des reinen Trägeranteils pro Monat und Kind
- Nachweis über das Einkommen (vollständige Bewilligungsbescheide Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)
- Nachweis über anderes Einkommen (Lohn, Renten, usw., dann auch Nachweis über Unterkunftskosten, Verbindlichkeiten, Versicherungen und ähnliche Ausgaben)
Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Allgemeine Hinweise zur Beantragung der genannten Leistung
Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag nebst Ihren Unterlagen bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie -Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Ausbildungsförderung- einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Antrag Online stellen
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen auf Ihrem Endgerät bereits gespeichert sind.
- Unterlagen können als PDF Datei oder Bilddatei im Dateiformat JPG hochgeladen werden
- Antrag auf dem Postweg stellen
Sie können Antragsformulare (diese werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt) ausdrucken und auf dem Postweg verschicken. Fügen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen bei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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