Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Paderborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Aledegreverstr. 10 - 14

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/308-3235

    Fax: 05251/308-893235

    E-Mail: thielen@kreis-paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
    • Name und Vorname der zu überprüfenden Person.
    • Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“ bearbeiten.
    • Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen.

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Vor Ablauf der Erlaubnis.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch einen Stellvertreter ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de