Gemeindebestattung
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
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Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
Es kommt immer wieder vor, dass die Bestattung eines Verstorbenen von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen gem. § 13(3) Bestattungsgesetz NRW) geregelt wird oder keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind, so dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Leiche veranlassen muss.
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Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr - Gemeindebestattung
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Nordrhein-Westfalen