Überführungserlaubnis Erteilung
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Friedhöfe sind Ruhestätten der Verstorbenen und dienen der Trauerbewältigung der Lebenden. Gleichzeitig sind sie Orte der Ruhe, Erholung und Begegnung. Darüber hinaus sind sie für die Kulturgeschichte der Stadt von besonderer Bedeutung.
Die Errichtung und Unterhaltung von Friedhöfen ist eine öffentliche Aufgabe, die nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden darf. Man unterscheidet zwischen städtischen und kirchlichen Friedhöfen. In Deutschland gilt die Bestattungs- und Friedhofspflicht.
In der Blomberger Kernstadt und den Ortsteilen sind insgesamt elf Friedhöfe vorhanden. Das sind:
- Friedhof Kernstadt
- Friedhof Brüntrup
- Friedhof Cappel
- Friedhof Dalborn
- Friedhof Donop
- Friedhof Eschenbruch
- Friedhof Höntrup
- Friedhof Istrup
- Friedhof Reelkirchen
- Friedhof Tintrup
- Friedhof Wellentrup
Erdbestattungen und Urnenbestattungen sind auf allen Friedhöfen möglich. Auf dem Friedhof in der Kernstadt existieren zudem ein Grabfeld für Sternenkinder, Urnenrasengräber, halbanonyme Rasengräber und anonyme Reihengrabstätten sowie eine Urnenstelenanlage. Ähnliche Urnenstelenanlagen sind auch auf den Friedhöfen in Cappel und Istrup vorhanden.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-444
Fax: 05235 504-450
erforderliche Unterlagen
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Für eine Bestattung müssen
- eine Sterbeurkunde bzw. die Sterbefallbescheinigung des Standesamtes in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist
- ein Auftrag für die Bestattungsleistungen
- ein Antrag auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte
bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten für die Bestattung tragen in der Regel die Angehörigen oder die per Testament dazu bestimmten Personen. Können diese Kosten nicht übernommen werden, haben Sie die Möglichkeit, bei uns einen entsprechenden Antrag zu stellen, den wir dann an den zuständigen Träger weiterleiten. Die Antragsstellung kann auch dann erfolgen, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat.
Die Gebühren für die Nutzung der städtischen Friedhöfe richtet sich nach der Gebührensatzung für die Friedhofsanlagen der Stadt Blomberg.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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