Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

    Wird die (genehmigte) Nutzung einer (baulichen) Anlage (teilweise) geändert, so ist diese Nutzungsänderung - auch wenn keine baulichen Änderungen vorgenommen werden - in der Regel baugenehmigungspflichtig. (Ausnahme: verfahrensfreie Nutzungsänderungen; bis zu 12 Monate dauernde Nutzungsänderung). Die Baugenehmigung für Nutzungsänderungen wird in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt (Ausnahme: wenn es sich um einen großen Sonderbau handelt oder durch die neue Nutzung ein großer Sonderbau entstehen würde oder wenn ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden kann)

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Die Änderung von der Nutzung von baulichen Anlagen oder Bereichen von baulichen Anlagen ist genehmigungspflichtig.

    Die Genehmigung von sog. Nutzungsänderung geschieht im Rahmen eines Bauantrags. Dies ist auch der Fall, wenn keine Umbauten geplant sind sondern sich lediglich die Nutzung ändern soll.

    Je nachdem um welche Art von baulicher Anlage es sich bei der Nutzungsänderung handelt, entscheidet sich die Wahl des Baugenehmigungsverfahrens (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder "Vollverfahren").

    Ein Großteil der Nutzungsänderungen wird jedoch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt.

    Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiter/innen auf.

    Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bünde in Verbindung zu setzen.

    Bitte nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisierung Ihrer Nutzungsänderung beginnen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-237

    E-Mail: bauen@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Bauantrag
    • Lageplan
    • Angabe der Art und des Umfangs der Nutzungsänderung (ggf. in Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sowie in Bau- und Betriebsbeschreibung kenntlich zu machen)
    • Sofern mit der Nutzungsänderung genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen verbunden sind, so sind zudem Bauzeichnungen, Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung beizufügen
    • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
    • Erhebungsbogen für die Baustatistik

    Gegebenenfalls erforderlich:

    • Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
    • Bescheinigung des Brandschutzes
    • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
    • Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
    • Ausnahmeantrag
    • Berechnung der Abstandflächen
    • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
    • Stellplatznachweis
    • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen
    • Brandschutzkonzept

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Behörden am Verfahren zu beteiligen sind.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag im Rahmen eines eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den öffentlich - rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung beschränkt sich jedoch darauf, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie Abstandsflächen und Barrierefreiheit, eingehalten wurden. Gegebenenfalls stimmt sie sich mit weiteren Stellen ab, deren Aufgabenbereich berührt wird, zum Beispiel mit der Denkmalschutzbehörde.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Die neue Nutzung dürfen Sie erst aufnehmen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt. 

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrages, ob dieser vollständig ist. Sobald der Bauantrag vollständig ist, teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrschaft unverzüglich den Eingang des Bauantrages sowie den Zeitpunkt der Entscheidung mit und beteiligt die Gemeinde sowie die zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Gemeinde und die beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern. Sobald der Bauantrag vollständig ist und sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt im Falle eines Bauantrages im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren 6 Wochen.

    Kosten

    0,6% bis zu 1,3% der Rohbausumme

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Ja, für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen.
    • Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de