Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Änderung einer Gebäudenutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Pflicht der Einholung einer bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung besteht auch dann, wenn keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen werden. Ausnahmen dieser Regel können dann bestehen, wenn zwei gleichwertige Nutzungen gegeneinander ausgetauscht werden. Auch die beabsichtigte Änderung der Nutzung eines bisher ungenutzten Dachraumes oder Kellerraumes (Abstellfläche) zu einem Wohn- oder Schlafraum, Hobbyraum oder Studio ist vor seiner Realisierung genehmigungspflichtig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Lageplan
- Auszug aus dem Katasterkartenwerk
- Bauzeichnungen
- Berechnung der Nutzfläche
- ggf. Brandschutzkonzept
- ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind
Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Voraussetzungen
- Bauantrag
- Lageplan
- Angabe der Art und des Umfangs der Nutzungsänderung (ggf. in Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sowie in Bau- und Betriebsbeschreibung kenntlich zu machen)
- Sofern mit der Nutzungsänderung genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen verbunden sind, so sind zudem Bauzeichnungen, Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung beizufügen
- Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Gegebenenfalls erforderlich:
- Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
- Bescheinigung des Brandschutzes
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
- Ausnahmeantrag
- Berechnung der Abstandflächen
- Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
- Stellplatznachweis
- Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen
- Brandschutzkonzept
In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Behörden am Verfahren zu beteiligen sind.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag im Rahmen eines eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den öffentlich - rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung beschränkt sich jedoch darauf, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie Abstandsflächen und Barrierefreiheit, eingehalten wurden. Gegebenenfalls stimmt sie sich mit weiteren Stellen ab, deren Aufgabenbereich berührt wird, zum Beispiel mit der Denkmalschutzbehörde.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Die neue Nutzung dürfen Sie erst aufnehmen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:
Stadtteil Ort
Tel.: 02241/243-274
E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de
Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de
Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de
Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Menden
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de
Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241/243-602
E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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