Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach SGB IX
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Beistände des Fachbereiches Jugend und Familie beraten und unterstützen alleinerziehende Mütter und Väter sowie junge Volljährige hinsichtlich des Unterhalts.
Im Rahmen einer besonderen Beauftragung, der Beistandschaft, vertreten sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen in dieser Frage. Das heißt konkret, Unterhalt zu berechnen, Zahlungsvereinbarungen zu schließen, Absprachen zu vermitteln, aber auch - wenn nötig - Unterhaltsansprüche vor Gericht geltend zu machen und auf verschiedene Weise durchzusetzen. Muss zuerst rechtlich geklärt werden, wer der Vater eines Kindes ist, so gehört auch dies zu ihren Aufgaben.
Ferner beurkunden die Beistände wichtige Erklärungen im familienrechtlichen Bereich (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung).
Weitere Informationen finden Sie hier: Junge Seite Gütersloh.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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