Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach SGB IX
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach SGB IX
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).
Die Beurkundung kann online beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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