Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung

    Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Zum Erstellen der notwendigen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung müssen Sie eine bauvorlageberechtigte Person beauftragen. Dies sind in der Regel Architekt*innen.

    Die Freistellung ist nur für eingeschränkte Vorhaben und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Über die Voraussetzungen zur Freistellung informieren wir Sie weiter unten auf dieser Seite.

    Die Verantwortung für die Genehmigungsfreistellung liegt ausschließlich bei Ihnen und den von Ihnen beauftragten Personen. Wir werden von Ihrem Bauvorhaben durch die Bauvorlagen in Kenntnis gesetzt, um unsere Belange wahrnehmen zu können. Wir haben nicht die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit Ihres Bauvorhabens zu prüfen.

    Je nach gewünschter Weiterbehandlung müssen Sie uns die notwendigen Bauvorlagen in zwei- oder dreifacher, schriftlicher Ausfertigung vorlegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e5e93ab750eb3f501b58750f2615016b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formular Genehmigungsfreistellung
      Bitte verwenden Sie nur das amtliche Formular. Dieses muss vollständig ausgefüllt und von der Bauherrschaft und der entwurfsverfassenden Person unterzeichnet werden. Wenn im Falle der Erklärung der Gemeinde, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt
    • Lageplan
      Der Lageplan sollte nicht älter als 6 Monate sein und mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erstellt sein. Der Lageplan muss dabei § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) ents
    • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung und weitere Angaben
      Sie müssen nachweisen, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, beispielsweise GFZ (Geschossflächenzahl), GRZ (Grundflächenzahl), überbaubare Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Erschließung, Art der Nutzung. Zusätzlich ist der rechn
    • Bauzeichnungen
      Sie müssen Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 einreichen. Die Zeichnungen müssen dabei § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) entsprechen.
    • Statistikbogen
      Einen Link zum Erhebungsbogen für die Baustatistik finden Sie weiter unten auf der Seite.
    • Bauvorlageberechtigung
      Die Bauvorlagen müssen von der entwurfsverfassenden Person, die bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt sein. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer oder Kopie der Mitglie
    • Baubeschreibung
      Das amtliche Formular muss nur dann ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden, wenn Sie zur Weiterbehandlung des Antrages im Genehmigungsfreistellungsformular oben "ja" angekreuzt haben. Den Link zum Vordruck finden Sie unter "Downloads und Infos".

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Im Freistellungsverfahren fallen im Regelfall keine oder nur geringe Gebühren an. Es kann eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben werden, wenn auf Ihren Antrag hin eine vorzeitige schriftliche Mitteilung der Gemeinde nach § 67 Absatz 2 Satz 3 BauO NRW verlangt wird, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de