Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Fachdienst Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

    Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Was muss ich tun, wenn ich diese Hilfe für mein Kind in Anspruch nehmen möchte ?

    Sie fragen sich zum Beispiel ....

    • wann und wozu stelle ich einen / welchen Antrag ?
    • was muss ich vorher tun ?
    • welche Unterlagen muss ich vorlegen ?
    • wo stelle ich den Antrag ?
    • wer kommt für die Kosten der Hilfe auf ?
    • wer kann mich dabei beraten ?

    Am besten wenden Sie sich telefonisch (täglich zwischen 9 Uhr und 10 Uhr) oder persönlich zu einem Beratungsgespräch an die zuständigen Mitarbeiter/ innen des Jugendamtes, die gerne auf ihre individuelle Situation dabei eingehen werden.

    Sie finden deren Namen unter dem Reiter "Kontakt".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_43a832a1d3920e8ebf357408a79c60ef

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Eingliederungshilfe 208.51

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    t.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  am 11.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de