Feststellung einer Behinderung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hille
Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Auch bei bestimmten Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Diabetes und Krebs, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Neben dem Namen, Geburtsdatum, Grad der Behinderung und Dauer der Gültigkeit werden bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist der Kreis Minden-Lübbecke. Das Antragsformular können Sie auch online auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke herunterladen.
Sie haben alternativ die Möglichkeit, den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis online bei der Bezirksregierung Münster über das ELSA-Portal zu stellen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-225
E-Mail: buergerbuero@hille.de
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- unterschriebene Schweigepflichtentbindung
- ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis
- für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitels
- bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland: Bescheinigung des Arbeitgebers
Freiwillig:
- Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten)
- Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf (bezreg-muenster.de)
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hille
Verfahrensablauf
Für Ihren Antrag ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Sie wohnen. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit weiterführenden Informationen.
Ihr Antrag und die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden geprüft. Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ärzten oder Institutionen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt hinreichend zu klären.
Ihre Unterlagen werden unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet. Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie etwaige Merkzeichen.
Wenn der GdB 50 oder mehr beträgt, können Sie nach Einreichung eines Lichtbildes zudem einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat erhalten. Dieser wird separat über einen Dienstleister an Sie zugestellt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht jederzeit stellen. Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Für die Ausstellung eines Ausweises müssen Sie sich schriftlich mit der Datenweitergabe an den Dienstleister einverstanden erklären.
Für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages bei der Finanzverwaltung ist die Angabe Ihrer Steuer-ID und Ihre Einverständniserklärung mit der Datenweitergabe erforderlich.
Für die weitere Sachverhaltsaufklärung wird eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung benötigt.
Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung im Verfahren (Obliegenheit) ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem SGB IX ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Hille