Feststellung einer Behinderung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Anerkennung einer Schwerbehinderung
Wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen oder nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Den Antrag für den Ausweis können Sie sofort stellen und nicht erst nach sechs Monaten.
Grad der Behinderung
Mit dem "Grad der Behinderung" (GdB) wird in Prozent bewertet, wie stark die Auswirkungen einer Behinderung sind. Dabei werden geistige, seelische und soziale Nachteile berücksichtigt. Die Ursache ist für die Bewertung unwichtig.
Die Angabe zum "Grad der Behinderung" wird ergänzt durch einige Merkzeichen:
- Merkzeichen G erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr / gehbehindert
- Merkzeichen aG ("außergewöhnlich gehbehindert") Behindertenparkausweis
- Merkzeichen B Notwendigkeit einer ständigen Begleitung
- Merkzeichen RF Rundfunkbeitragsbefreiung
- Merkzeichen H ("hilflos")
- Merkzeichen 1. Kl. Benutzung der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse der Eisenbahn
- Merkzeichen BL ("blind") Blindenhilfe / Blindengeld
- Merkzeichen GL ("gehörlos") Gehörlosengeld
Die Merkzeichen beziehen sich auf die Art der Beeinträchtigung oder die damit verbundenen Nachteilsausgleiche, die Sie beantragen können, wenn diese Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen sind.
Verlängerung eines bereits vorhandenen Behindertenausweises
Wenn Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben und diesen verlängern möchten, können Sie das auch im Bürgerbüro der Stadt Troisdorf erledigen. Dazu müssen auf der Vorderseite Ihres Behindertenausweises noch freie Felder zur Eintragung der Verlängerung vorhanden sein und der Ausweis darf noch nicht abgelaufen sein.
Online Antrag
Den Antrag zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen können Sie auch online über das Portal ELSA.NRW stellen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- unterschriebene Schweigepflichtentbindung
- ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis
- für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitels
- bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland: Bescheinigung des Arbeitgebers
Freiwillig:
- Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten)
- Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf (bezreg-muenster.de)
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Die Stadt Troisdorf berät Sie bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung nimmt die Stadt dabei gerne entgegen.
Die Antragsvordrucke sind bei der Stadtverwaltung erhältlich oder können auf Wunsch auch zugesendet werden.
Zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderung und die Ausstellung und den Umtausch der Ausweise ist das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises stellt auf seiner Internetseite ebenfalls die Antragsformulare sowie die Möglichkeit eines elektronischen Schwerbehindertenantrags zur Verfügung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht jederzeit stellen. Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Für die Ausstellung eines Ausweises müssen Sie sich schriftlich mit der Datenweitergabe an den Dienstleister einverstanden erklären.
Für die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages bei der Finanzverwaltung ist die Angabe Ihrer Steuer-ID und Ihre Einverständniserklärung mit der Datenweitergabe erforderlich.
Für die weitere Sachverhaltsaufklärung wird eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung benötigt.
Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung im Verfahren (Obliegenheit) ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem SGB IX ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Troisdorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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