Führerschein Wiederaushändigung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragssteller oder die Antragstellerin die Berechtigung zuvor schon besessen hat und diese durch einen Gerichtsbeschluss oder von einer Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde oder durch eigenständigen Verzicht nicht mehr vorhanden ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis werden hinsichtlich der Kraftfahreignung in jedem Einzelfall intensiv geprüft. Es darf Ihnen erst dann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung gestellt haben und sich bei der Antragsprüfung keine Bedenken gegen Ihre Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben. Die Eignungsüberprüfung hat in vollem Umfang hinsichtlich aller körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände zu erfolgen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit so weit wie möglich auszuschließen.
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3525
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung von Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1
AM, A1, A2, A, B, BE, L, T (alte Klassen 1 und 3 bis 3,5 t)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis (zu beantragen in der Bürgerberatung mit Termin mit dem Hinweis, dass es für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis benötigt wird)
Für die Beantragung von Fahrerlaubnisklassen der Gruppen 1 und 2
C1, C1E, C, CE (alte Klassen 2 und 3 über 3,5 t)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung über ärztliche oder augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis (zu beantragen in der Bürgerberatung mit Termin mit dem Hinweis, dass es für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis benötigt wird)
Zusätzlich bei Beantragung der Klassen D1, D1E, D, DE und/oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
- Bescheinigung über einen Leistungs- und Reaktionstest nach Anl. 5 Nr. FeV
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Bei der Antragstellung ist derzeit eine Gebühr in Höhe von 225,00 Euro zu entrichten.
Bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen mit Probezeit beträgt die Antragsgebühr derzeit 225,80 Euro.
Sie können bar und per girocard bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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