Wohngeld Zahlung
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung. Seit über 55 Jahren hilft das Wohngeld Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ihre Wohnkosten zu tragen.
Die bislang umfangreichste Wohngeldverbesserung - das Wohngeld-Plus - Gesetz - trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Hierdurch werden Haushalte mit geringen Einkommen entlastet, insbesondere die, die es am dringendsten benötigen: darunter viele Rentnerinnen und Rentner, Familien, Alleinerziehende und Menschen, die jeden Tag für den Mindestlohn arbeiten.
Ergänzend zum Wohngeld können anspruchsberechtigte Familien für ihre Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Einen ersten Eindruck, ob Sie anspruchsberechtigt sein könnten, liefert der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Eine rechtsverbindliche Feststellung erhalten Sie, wenn Sie einen Wohngeldantrag stellen und alle erforderlichen Nachweise eingereicht haben. Als Mieter müssen Sie einen Mietzuschuss und als Eigentümer einen Lastenzuschuss beantragen.
Sie können den Antrag auf Wohngeld gerne hier online stellen. Alternativ reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Nachweise wie folgt ein:
- persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (siehe unten)
- Einwurf in den hauseigenen Rathausbriefkasten am Haupteingang (bitte Wohngeldstelle vermerken)
- Übersendung per Post (siehe zuständige Einrichtung - rechts)
- Übersendung per Fax an 02307/148-9012 (bitte Wohngeldstelle vermerken)
- eingescannt oder gut leserlich abfotografiert per E-Mail an wohngeldstelle@stadt-kamen.de
WICHTIG: Originalunterlagen kennzeichnen Sie bitte deutlich sichtbar. Diese Originale werden eingescannt und zurückgesendet. Da sämtliche Unterlagen elektronisch erfasst und anschließend datenschutzkonform vernichtet werden bitten wir Sie, diese nicht zu klammern, zu heften oder zu kleben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
30.3 Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: soziales@stadt-kamen.de
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.
Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.
Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamen
Verfahrensablauf
Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
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