Wohngeld ZahlungOnline erledigen

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab vonder Zahl der Haushaltsmitgliederder Höhe des Gesamteinkommensder Höhe der Miete oder der Belastung.Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    WoGGLastenzuschuss MerkblattHinweise Datenschutz Wohngeld

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Wohngeld - Antrag auf Wohngeld - MietzuschussWohngeld - Anlage zum Wohngeldantrag - für Haushalte mit mehr als 3 weiteren PersonenWohngeld - Hinweise zum Wohngeld (Mietzuschuss) Mietbescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de