Wohngeld Zahlung
Beschreibung
Hinweise für Herne
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne in allen Wohngeldfragen.
Telefonisch erreichen Sie uns montags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
und dienstags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr unter der Servicehotline 02323 16 - 3414.
Für persönliche Vorsprachen benötigen Sie einen Termin.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3414 oder per E-Mail unter wohngeld@herne.de möglich.
Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier.
Hinweis zum Einreichen von Unterlagen:
Bitte reichen Sie notwendige Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie ein. Aufgrund der Digitalisierung der Verwaltung und Einführung der elektronischen Akte werden eingereichte Dokumente nach kurzer Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform entsorgt und vernichtet. Gerne können Sie Ihre Dokumente auch digital (per E-Mail) übersenden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.
Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.
Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021