Wohngeld Zahlung
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten (sowohl zur Miete in Form des Mietzuschusses als auch zu den Finanzierungskosten des eigenen Hauses in Form des Lastenzuschusses).
Wohngeldrechner NRW: Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie für das Land Nordrhein-Westfalen überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sollte die Berechnung ergeben, dass ein Anspruch bestehen könnte, kann dort anschließend online ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Antragsstellung
Formulare und Anlagen zur schriftlichen Beantragung finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen unter Downloads. Gerne können Sie das Wohngeld auch online beantragen. Den Link zum Dienst finden Sie unter Onlinedienstleistungen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.
Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.
Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Mehr Informationen über den folgenden Link:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
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