Wohngeld ZahlungOnline erledigen

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Wohnen kostet Geld - oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe:

    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach:

    - Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
    - Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

    Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

    - Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
    - Höhe des Gesamteinkommens
    - Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

    Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt - eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich.

    Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder auch online übermitteln.

    Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare aus dem Downloadbereich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ccf9e1ff1e3a00f4e90a7683c5b13ed6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:

    - sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.)
    - Schwerbehindertenausweis
    - Mietvertrag oder Mietbescheinigung
    - Nachweis über die letzte Mietzahlung
    - Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
    - Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum)

    Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind.

    Die Online-Antragstellung erfordert ein Servicekonto und kann über den entsprechenden Button auf dieser Seite aufgerufen werden.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de