Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

    Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

    Öffnungszeiten Wohngeldstelle (Nach Terminvereinbarung):

    Hier finden Sie den Link zur Online-Terminvergabe

    Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

    Mittwoch:        geschlossen

    Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

    Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90ed6c5872b62648a22b4b2c40b32a8a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Um eine zügige rechtliche Prüfung zu gewährleisten, werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:

    Alle unten aufgeführten Dokumente werden ebenfalls bei einem Weiterleistungsantrag/Erhöhungsantrag benötigt:

    1. Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
    2. Miet- bzw. Untermietvertrag
    3. Bescheinigung des Vermieters
    4. Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
    5. Nachweise über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn - auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
    6. ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
    7. Lückenlose Kontoauszüge der letzten zwei Monate aller Haushaltsmitglieder zu allen Konten
      (auch evtl. Sparkonten, Depot etc.) 
    8. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
    9. Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung (alternativ die letzten zwölf Lohnabrechnungen)
    10. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
    11. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: "bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
    12. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
    13. ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
    14. ggf. Bewilligungbescheid über Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)
    15. ggf. Krankengeldbescheid
    16. ggf. Elterngeldbescheid
    17. ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Für die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de