Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Mietzuschuss/ Lastenzuschuss

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird für Mieter*in als Mietzuschuss, für Inhaber*in von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

    Anträge an die Stadt Düren sind nur für Personen wohnhaft im Stadtgebiet Düren gültig. Sind Sie im Kreisgebiet Düren gemeldet, ist die Kreisverwaltung Düren für Ihr Anliegen zuständig. 

    Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus):

    Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

     

    Erklär-Video und weitere Informationen

    Antragsstellung und eigene Prüfung vorab

    Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie im Flyer "Schritt für Schritt zum Wohngeld". Diesen finden Sie rechts in den Downloads.

    Prüfen Sie über den Wohngeldrechner-NRW Ihren Anspruch auf Leistungen aus dem Wohngeld-Plus-Gesetz unverbindlich vorab.

    Wohngeldrechner

    Ihren Antrag auf Wohngeld können Sie (möglichst nach einer ersten Information über einen möglichen Anspruch) über unsere Onlinedienstleistung digital stellen. (Verlinkung in der rechten Spalte)

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0d51cfb3a255516f5460c7fd1be098fe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld, Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düren

    Wohngeld können beantragen: 

    • Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
    • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
    • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
    • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
    • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
    Rechtsgrundlagen

    §§ 7, 26 SGB I und § 1 Wohngeldgesetz

     

    Hinweis zum Antrag auf nichtleitungsgebundene Brennstoffe 

    Bürger, welche nicht im Bezug der Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII sind, können beim das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) die finanzielle Hilfe zu den Heizkosten für Pellets, Heizöl und Flüssiggas beantragen. Hierzu gibt es folgenden Link:

    Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas | MHKBD.NRW.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden:

    • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
    • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
    • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.

    Wohngeld wird u.a. versagt,

    • für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, deren Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,      Berufsausbildungshilfe nach §§ 56, 116 Abs. 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) dem Grunde nach zustehen;
    • wenn kein Miet- oder Eigentumsverhältnis vorliegt (z.B. Hotel- oder Schlafplätze);
    • wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere bei erheblichem Vermögen

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de