Wohngeld ZahlungOnline erledigen

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt.
    Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss.

    Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.

    Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0029a14fb77a4c9cbc58bf69cdb6ee46

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen - 50.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie sind Mieter? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
      Dieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben.
    • Nachweis aller Einkünfte/Einnahmen z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen.
    • Mietvertrag
    • Mietbescheinigung (Angaben des Vermieters zum Wohnraum)
      Die Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag wird benötigt, um die Höhe des Wohngeldes zu bestimmen und um festzustellen, ob überhaupt Miete gezahlt wird. Wird tatsächlich keine Miete gezahlt, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, oder eventuell zustehendes Wohngeld wird an den Vermieter weitergeleitet.
    • Ggf. Erklärung zur Untervermietung von Wohnraum
      Dieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten.
    • Ggf. Nachweis Kinderbetreuungskosten (KiTa, OGATA)
    • Ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
      Die gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd.
    • Ggf. Schwerbehindertenausweis/Bescheid über Pflegegrad
    • Bei nicht EU-Bürgern: Nachweis der Aufenthaltserlaubnis
    • Bei Zuzug im letzten halben Jahr: Negativbescheinigung der Wohngeldstelle Ihres früheren Wohnorts

    Sie sind Eigentümer? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
      Dieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben.
    • Nachweis aller Einkünfte/Einnahmen z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen.
    • Fremdmittelbescheinigung (Darlehen/Kredite)
      Die Fremdmittelbescheinigung muss zum Nachweis der Belastung von der darlehengebenden Bank ausgefüllt werden. Alternativ können auch Kopien der Darlehensverträge in Kombination mit Kopien der letzten Darlehens-Kontoauszüge eingereicht werden.
    • Ggf. Erklärung zur Untervermietung von Wohnraum
      Dieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten.
    • Ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
      Die gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd.

    Desweiteren müssen folgende Unterlagen bzw. Kopien eingereicht werden:

    • Grundflächenberechnung
    • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag oder ein Grundbuchauszug)
    • Letzter Bescheid über die Grundbesitzabgaben
    • Ggf. Bescheinigung über die Eigenheimzulage 

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de