Wohngeld Zahlung
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Für einen Antrag auf Wohngeld gibt es folgende Möglichkeiten:
Folgendes Formular wird benötigt und ist bei der örtlichen Wohngeldstelle oder dem Einwohnermeldeamt der Stadt Dormagen erhältlich bzw. kann hier herunter geladen werden:
- Der Wohngeldantrag kann online gestellt werden. Hierfür kann der Link zum Wohngeldrechner (rechts unter Onlinedienstleistungen) genutzt werden.
- Alternativ kann der Wohngeldantrag auf dem Postweg oder persönlich eingericht werden. Nutzen Sie hierzu bitte den Antrag auf Wohngeld (rechts unter Onlinedienstleistungen)
Für einen Antrag auf Mietzuschuss benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei Erstanträgen: Mietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters (Mietbescheinigung)
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, aktuelle Rentenbescheide etc.)
- Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
- Schwerbehindertenausweise (falls vorhanden)
- Bescheide über Pflegegeld (falls vorhanden)
- Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen (Urteil oder Titel, Kontoauszüge der letzten 12 Monate über Zahlung)
- Nachweise über Kapitalerträge - auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
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URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.
Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.
Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Wohngeldgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Dormagen
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Sie können den Antrag auf Wohngeld online stellen.
Zudem bieten wir Ihnen hier alle notwendigen Formulare / Vordrucke als PDF-Dateien an.
Fristen
Hinweise für Dormagen
Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
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