Auskunftssperren im Melderegister beantragen
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
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Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Hierzu wird von Ihnen ein formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung eingereicht. Benötigt wird die Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden, die Benennung der Personen, die geschützt werden müssen und Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 51 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen