Auskunfts- und Übermittlungssperren im MelderegisterOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Hinweise für Lindlar

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Jeder Bürger hat gem. §§ 34 ff. Meldegesetz NW das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten anläßlich von Alters- oder Ehejubiläen, an Adressbuchverlage oder an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, Widerspruch einzulegen oder Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- bzw. Auskunftsperren zu stellen. Die Anträge bzw. der Widerspruch ist bei der Gemeinde formlos schriftlich zu stellen bzw. zu erheben.

    Der Bürger erhält aufgrund seines Antrags/Widerspruchs einen entsprechenden Bescheid. Die Anträge sind gebührenfrei. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre zu beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formloser schriftlicher Antrag / Widerspruch

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de