Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Jede Melderegisterauskunft an Private ist unzulässig, wenn der betroffenen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Auskunftssperre kann formlos erfolgen. Bitte fügen Sie dem Antrag begründende Unterlagen bei, wie z.B. Kopien von:
- aktuellen Urteilen
- gerichtlichen Anordnungen
- Attesten
- Polizeiberichten
- Strafanzeigen
Eine Auskunftssperre wird zunächst für zwei Jahre eingetragen. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
- Formloser, schriftlicher Antrag
- Beweismittel
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre, soweit diese fortbestehen soll, bei der Anmeldung erneut zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen