Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Jede Melderegisterauskunft an Private ist unzulässig, wenn der betroffenen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

    Die Auskunftssperre kann formlos erfolgen. Bitte fügen Sie dem Antrag begründende Unterlagen bei, wie z.B. Kopien von:

    • aktuellen Urteilen
    • gerichtlichen Anordnungen
    • Attesten
    • Polizeiberichten
    • Strafanzeigen

    Eine Auskunftssperre wird zunächst für zwei Jahre eingetragen. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_25467979bcd123f043b8059c748bee80

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    • Formloser, schriftlicher Antrag
    • Beweismittel

    Formulare

    Hinweise für Engelskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engelskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engelskirchen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Engelskirchen

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre, soweit diese fortbestehen soll, bei der Anmeldung erneut zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de