Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Hinweise für Monschau

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

    Hierzu ist bei der Meldebehörde ein formloser Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG zu stellen. Die Gründe für die beantragte Auskunftssperre sind glaubhaft darzulegen. Insbesondere, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Meldebehörde kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern.

    Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört.

    Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

     

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    • Antrag Auskunftssperre

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

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    Deutsch

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    Bürgerbüro

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    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

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    Technisch geändert am 20.06.2023

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    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

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    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    Die Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Den Antrag finden Sie in den Downloads.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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