Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

    Melderegisterauskunft

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Diese Dienstleistung ist derzeit nur auf schriftlichem Wege möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an die Postanschrift des Bürgerbüros. Die Anfragen werden chronologisch nach Posteingangsstempel abgearbeitet. Aufgrund des sehr hohen Anfrageaufkommens rechnen Sie für die Rückantwort bitte mit mehrwöchiger Wartezeit.

    Eine Auskunft aus dem Melderegister muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro beantragt werden. Hierbei werden die persönlichen Daten der anfragenden Person bzw. Stelle erfasst.

    Zur Identifizierung der gesuchten Person sind die Angabe von Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum sowie bisherige oder frühere Anschriften zu nennen.

    Bei jeder Anfrage ist anzugeben, ob ein gewerblicher Zweck vorliegt. Dieser Zweck muss genau definiert sein.

    Falls die Auskunft für Zwecke des Adresshandels oder Werbung verwendet wird, muss vor Erteilung der Auskunft die Zustimmung der angefragten Person durch die Meldebehörde eingeholt werden.

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über natürliche Personen erteilt werden. Auskünfte über juristische Personen (z. B. Firmen) erhalten Sie beim Gewerbeamt.

    Einfache Melderegisterauskunft

    Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Vor- und Nachname, Doktorgrad und Anschrift einer Person mitgeteilt, weitere Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft.

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich.

    Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Erinnerungen bzw. Aufforderungen ab. Alle Anfragen werden nach Eingangsdatum chronologisch abgearbeitet.

    Stellen Sie bei der Verwendung des Online-Formulars sicher, dass Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion griffbereit und die AusweisApp2 gestartet haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f70e0e96f161c2da19f79afe260dcbfb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Melderegisterauskunft - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    • einfache Melderegisterauskunft: 11,00€
    • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de