Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro Krefeld Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: FB31@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Gründe für die beantragte Auskunftssperre sind glaubhaft und ausführlich darzulegen. Insbesondere, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Meldebehörde kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Für Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister ist bei der Meldebehörde ein Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre zu stellen.
- Der Antrag kann online ausgefüllt und gedruckt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 2 Wochen (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Anlässlich der Eintragung von Auskunftssperren weisen wir Sie darauf hin, dass Ausforschungsmöglichkeiten Dritter weiterhin bestehen und Sie weitere eigene Schutzmaßnahmen ergreifen können!
Ihre persönlichen Daten sind nicht nur bei Ihrer zuständigen Meldebehörde hinterlegt, sondern auch bei anderen öffentlichen Stellen gespeichert. Diese könnten zum Beispiel das Finanzamt, das Jugendamt oder das Gericht sein. Erkundigen Sie sich auch dort, ob gegebenenfalls weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten bestehen. Die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen Registern, wie dem Ausländerzentralregister, dem zentralem Fahrzeugregister, bei Versicherungen oder Telefonanbietern gehören ebenso dazu.
Besteht bei Ihnen eine Gefährdung Beispielsweise durch häusliche Gewalt, Zwangsprostitution oder "Gewalt im Namen der Ehre" weisen wir ausdrücklich auf das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen, Telefon: 0800 / 0 11 60 16" des Bundeamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und die entsprechende Internetadresse Hilfetelefon hin.
Weitere Informationen
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Unterlagen
Es eignen sich diverse Unterlagen als Nachweis.
Wichtig ist, dass aus diesen eine akute Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen ersichtlich ist.
Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister
Informationen bezüglich der Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite "Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz": => Link muss noch mit eingebunden werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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