Hilfe zum Lebensunterhalt
Minderjährige Kinder, die in einer anderen Familie leben (Pflegefamilie oder Verwandte), können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erhalten, um den notwendigen Lebensunterhalt des Pflegekindes zu sichern. Auch Pflegepersonen können diese erhalten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Frührentnern und Personen, die eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, aber auch Minderjährigen unter 15 Jahren, die nicht mit mindestens einem Elternteil zusammenleben und Personen, die nicht anspruchsberechtigt im SGB II sind, kann Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Ein Anspruch ergibt sich, wenn das Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebender Personen nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Vereinfacht gesagt, besteht ein Anspruch, wenn der Bedarf größer ist als das Einkommen und die Lücke nicht durch vorhandenes Vermögen geschlossen werden kann.
Für Personen, die zuvor Bürgergeld bezogen haben, endet die Pflichtversicherung in der Krankenkasse mit Einstellung dieser Leistung. Diese Personen können einen Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Krankenversicherung bei ihrer Krankenkasse stellen. Die Beiträge werden auf Antrag im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt übernommen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Verordnung zur Durchführung des § 82
- Verordnung zur Durchführung des § 90
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Die Leistungen werden ab dem Tag des Bekanntwerdens der Hilfebedürftigkeit gewährt.
Es sind alle Nachweise zum Einkommen und Vermögen zur Prüfung vorzulegen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anspruch richtig ausgerechnet werden kann.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Sie beträgt höchstens ein halbes Jahr, ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Informationen zu Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2023
Stichwörter
Hinweise für Goch