Geodaten und GeoinformationenOnline erledigen

    Geodaten und Geoinformationen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Geobasisdaten aus Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind Grundlage für raumbezogene Entscheidungen und Arbeitsprozesse in Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft. Fragen zu diesen Leistungen klären wir gerne in einem persönlichen Telefongespräch.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e00b5ee28f0037dd43dc95cf549248b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    62/1 Geobasisdaten und GIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Den Antrag können Sie online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach einer telefonischen Terminvereinbarung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Auskünfte erhalten Sie in der Regel sofort. Auszüge erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen. Für Zusammenstellungen und Sonderwünsche wird die Bearbeitungszeit mit Ihnen abgesprochen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühren richten sich nach der Art des Produktes. Grundlage ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW). Mündliche Auskünfte sind in der Regel kostenfrei. Für das Zusammenstellen von Geobasisdaten wird eine Gebühr nach Zeitaufwand abgerechnet, je angefangene Arbeitsviertelstunde 25,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de