Grundstückswert

    Grundstückswert

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, usw.).

    Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (PDF) am Ende der Seite unter "Downloads".

    Das Formular können Sie ausfüllen, abspeichern und als Anhang über das "Kontaktformular" (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail an den Gutachterausschuss (gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de) übermitteln.

    Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.

    Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Verkehrswertgutachten" über das Kontaktformular an uns richten!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6de6247eb3c6be54fb32005ca61da5eb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-2555

    Fax: +49 241 5198-80621

    E-Mail: gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:

    • unbeglaubigter Grundbuchauszug
    • Auskunft aus Baulastenverzeichnis
    • privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
    • Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
    • bei Wohnungseigentum: Angaben zum Hausgeld/ zur Instandhaltungsrücklage
    • Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
    • einfache tabellarische Auflistung von Maßnahmen zur Instandsetzung, -haltung, Modernisierung (incl. Jahrgang)
    • Energieausweis (soweit vorhanden)
    • Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)

    Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.

    Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Für die Beantragung zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens muss eine Antragsberechtigung nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen.

    Antragsberechtigt sind unter anderem die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Jedes Grundstück hat individuelle Besonderheiten, weshalb die Bearbeitungsdauer variieren kann. Nach Vorlage aller Unterlagen ist jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten zu rechnen.

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de