Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland ErteilungOnline erledigen

    Anerkennung als Gesundheitsaufseherin beziehungsweise Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher beziehungsweise Hygienekontrolleur mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

    Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Gesundheitsaufseherin/Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur erworben. Sie möchten in Deutschland dauerhaft in dem Beruf arbeiten? Dann müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Tätigkeit in Gesundheitsberufen ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland in diesem Berufsfeld arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst - Fachbereich 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    Fax: 0214 406-5302

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
    • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
    • Straf- und berufsrechtliche Erklärung
    • (polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O)
      Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden)
    • Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)
    Rettungsassistent/-in
    • einen Nachweis über die abgeleistete praktische Tätigkeit
    • Einen Nachweis über die Einsätze auf RTW/NAW, RTH, NEF, sowie die Einsätze auf dem KTW
    Masseur/-in und med. Bademeister/-in
    • Nachweis über das Ableisten der praktischen Tätigkeit (6-monatiges Praktikum) gemäß § 7 MPhG
    • entsprechende Anerkennung der Praxis durch die Bezirksregierung

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
    • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Desinfektorin oder Desinfektor und haben keine Vorstrafen.
    • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch in dem Beruf arbeiten.
    • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Gesundheitsaufseherin beziehungsweise Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher beziehungsweise Hygienekontrolleur bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Sie müssen alle dafür notwendigen Unterlagen in Form von Kopien bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Ihrem Bundesland gleichwertig? Für den Vergleich sind zum Beispiel Inhalte und Dauer der Ausbildung wichtig. Die zuständige Stelle berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.

    Die zuständige Stelle prüft danach die weiteren Voraussetzungen. Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig und Sie erfüllen alle weiteren Voraussetzungen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Sie dürfen dann in dem Bundesland als Gesundheitsaufseherin beziehungsweise Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher beziehungsweise Hygienekontrolleur arbeiten.

    Sollte Ihre Berufsqualifikation nicht mit der deutschen Berufsqualifikation gleichwertig sein, erhalten Sie einen Bescheid mit der Erläuterung der wesentlichen Unterschiede. Um wesentliche Unterschiede auszugleichen, können Sie eine Ausgleichmaßnahme machen. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Ausgleichsmaßnahme Sie machen können. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die Anerkennung.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihres Antrags. Die zuständige Stelle informiert Sie, falls weitere Unterlagen benötigt werden.

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie in der Regel nach 3 Monaten einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Gebühr: 60,00 EUR
    soweit eine Sprachprüfung erforderlich ist, zusätzlich
    Gebühr: 80,00 EUR
    Hinweis: Bei einer Ablehnung können ggf. Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de