Anzeige eines SterbefallsOnline erledigen

    Sterbefall anzeigen

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Wenn ein Todesfall eintritt, sieht man sich plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert und muss sich mit vielen Ämtern und Formalitäten auseinandersetzen. Hierbei werden Sie von uns nicht allein gelassen. Sie dürfen gerne telefonisch und persönlich mit uns Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie gerne. Oftmals nehmen Betroffene den Service eines Bestattungsunternehmens in Anspruch. Der Bestatter kann selbstverständlich ebenfalls die Formalitäten beim Standesamt für Sie erledigen.

    Mit den folgenden Informationen hoffen wir, Ihnen einige der Fragen beantworten zu können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_91f35b913dad68d404065b7187681f71

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-734

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    Welche Unterlagen müssen beim Standesamt vorgelegt werden?

    Wenn die Angehörigen persönlich die Beurkundung beim Standesamt erledigen wollen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    -Todesbescheinigung des Arztes;
    -Stammbuch der Familie, wenn die verstorbene Person verheiratet ist oder war;
    -Sterbeurkunde, wenn ein Ehegatte bereits verstorben ist;
    -wenn die verstorbene Person geschieden ist, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk;
    -Geburtsurkunde, wenn die verstorbene Person nie verheiratet war, also ledig ist;
    -Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, wenn vorhanden;
    -ist der Tod im Krankenhaus oder in einem Altenpflegeheim eingetreten, ist zusätzlich die schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • - eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de