Sterbefall anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Nach dem Personenstandsgesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die zur Anzeige verpflichteten Personen, Einrichtungen und Behörden ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim sowie sonstigen Einrichtungen i. S. d. § 30 Abs. 1 PStG ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Dazu kann die Onlinedienstleistung Sterbefallanzeige genutzt werden.
Weiterhin wird für die Bestattung, Abwicklung des Nachlasses oder Inanspruchnahme von Leistungen gesetzlicher oder privater Versicherungen eine Sterbeurkunde des Verstorbenen benötigt. Diese Urkunde wird auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hövelhof
Zur Beurkundung des Sterbefalles sind vorzulegen:
- Todesbescheinigung des Arztes
- Ausweis der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- evtl. Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
- Geburtsurkunde minderjähriger hinterbliebener Kinder
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. Weitere Unterlagen: Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie z.B. eine Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hövelhof
Personenstandsgesetz (§§ 28 ff)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
Hinweise für Hövelhof
Eine Sterbefall ist dem Standesamt innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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