Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefall anzeigen

    Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Nach dem Personenstandsgesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die zur Anzeige verpflichteten Personen, Einrichtungen und Behörden ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz.

    Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim sowie sonstigen Einrichtungen i. S. d. § 30 Abs. 1 PStG ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Dazu kann die Onlinedienstleistung Sterbefallanzeige genutzt werden.

    Weiterhin wird für die Bestattung, Abwicklung des Nachlasses oder Inanspruchnahme von Leistungen gesetzlicher oder privater Versicherungen eine Sterbeurkunde des Verstorbenen benötigt. Diese Urkunde wird auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2b5c209d2dc0e68157184c617fb7e258

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    E-Mail: info@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Zur Beurkundung des Sterbefalles sind vorzulegen:

    • Todesbescheinigung des Arztes
    • Ausweis der verstorbenen Person
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • evtl. Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
    • Geburtsurkunde minderjähriger hinterbliebener Kinder

    Fremdsprachige Urkunden:

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. Weitere Unterlagen: Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie z.B. eine Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • - eine Person ist gestorben,
    • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hövelhof

    Personenstandsgesetz (§§ 28 ff)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

    • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
    • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Hinweise für Hövelhof

    Eine Sterbefall ist dem Standesamt innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hövelhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de